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AGB

1. Geltungsbereich

1.1.

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von »speicher5«, der Eigenmarke von Grafikdesign Weber, An der Gete 79, 28211 Bremen, mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend »Auftraggeber« genannt), welche als gewerbliche Kunden das e-commerce-Angebot über den Onlineshop »www.speicher5.de« nutzen.

1.2.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Auftragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, »speicher5« hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Unwirksame Bestimmungen werden möglichst durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

1.3.

»speicher5« bietet Leistungen in den Feldern Gestaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit an. Die zu erbringende Gesamtleistung setzt sich aus dem im Onlineshop-Konfigurator auf »www.speicher5.de« durch den Auftraggeber gewählten Leistungsumfang zusammen.

2. Vertragsabschluss und Vergütung

2.1

Die Präsentation der Leistungen von »speicher5« im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Leistungen in den Feldern Gestaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu bestellen.

2.2.

Grundlage für die Leistungen von »speicher5« ist das verbindliche Kaufangebot, das vom Auftraggeber durch Anklicken des Buttons  „Verbindlich bestellen“ abgegeben wird. 

2.3.

Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Auftraggeber eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der »speicher5« bestätigt, die Bestellung des Auftraggebers erhalten zu haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

2.4.

Ein Kaufvertrag über Leistungen in den Feldern Gestaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit kommt erst zustande, wenn »speicher5« ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt (Bestellbestätigung) oder wenn »speicher5« diese Leistungen -ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung - an den Auftraggeber ausliefert.

2.5.

Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus den im Onlineshop-Konfigurator auf »www.speicher5.de« durch den Auftraggeber gewählten Leistungen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schrift- form. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von »speicher5« wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

2.6.

Der Auftraggeber wird »speicher5« unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird »speicher5« von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. 

2.7.

Der Auftraggeber ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unter- lagen auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. »speicher5« haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird »speicher5« wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber »speicher5« schad- und klaglos. Er hat »speicher5« sämtliche Nachteile zu ersetzen, die »speicher5« durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 

2.8.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von »speicher5« für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. »speicher5« ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von »speicher5«, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle »speicher5« erwachsenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 

2.9.

Für alle Arbeiten von »speicher5«, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt »speicher5« eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an »speicher5« zurückzugeben.

2.10.

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1.

»speicher5« ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, »speicher5« eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von »speicher5« abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der »speicher5« im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizusprechen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. 

3.2.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fälligkeit der Vergütung; Zahlungenbedingungen; Verzug; Preisnachlässe

4.1.

Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 

4.2.

Die Zahlung erfolgt wahlweise:

  • als nachträgliche Zahlung per Banküberweisung oder SEPA-Firmenlastschrift
  • als 50:50-Zahlung mit 2,5 % Rabatt per Banküberweisung
  • als Vorausleistung mit 5,0 % Rabatt per Banküberweisung oder als SEPA-Firmenlastschrift
  • oder im E-Payment-Verfahren als
    • PayPal | Onlineüberweisung/Lastschrift
    • PayPal | Onlineüberweisung/EC-Karte
    • PayPal | Onlineüberweisung/Kreditkarte VISA
    • PayPal | Onlineüberweisung/Kreditkarte Mastercard

Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt »speicher5«.

Insbesondere behält »speicher5« sich vor, dem Auftraggeber für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur Vorkasse.

4.3.

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorausleistung erhält der Auftraggeber die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das Konto von »speicher5« zu überweisen.

4.4.

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorausleistung per PayPal|Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf dem Kreditkartenkonto des Auftraggebers belastet.

4.5.

Bei Zahlung per Lastschrift hat der Auftraggeber ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

4.6.

Bei Zahlungsverzug kann »speicher5« Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4.7.

Rabatte und Preisnachlässe können nur in Anspruch genommen werden, wenn diese schriftlich zwischen »speicher5« und dem Auftraggeber vereinbart wurden. Rückvergütungen können im Rahmen einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung umsatzbezogen als Treuebonus gewährt werden. Sie werden mit der ersten Rechnung im Kalenderjahr für das abgelaufene Jahr verrechnet oder, sofern keine Bestellungen vorliegen, zum Ende des 1. Quartals ausgezahlt.

4.8.

Rabattierfähig sind Netto-Beträge erbrachter Design-Leistungen. Nicht rabattierbar sind Leistungen von externen Dienstleistern sowie Transport- und Versandkosten als auch Ausstattungs- und Locationkosten sowie Modelhonorare für Fotoarbeiten.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1.

Jeder »speicher5« erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen »speicher5« insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den § 97 ff. Urheberrechtsgesetz zu. Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von »speicher5« weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.

5.2.

»speicher5« überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das uneingeschränkte Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 

5.3.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. »speicher5« hat laut Gesetz das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden

5.4.

»speicher5« hat das Recht, die erstellten Entwürfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber ohne sein besonderes Einverständnis als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden. 

5.5.

Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein  Miturheberrecht.

5.6.

In der Entwicklung und Präsentation von Entwürfen liegt noch keine Zustimmung zur Verwendung der Ideen, 

Arbeiten und Leistungen von »speicher5«. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Entwurfs-Präsentationen - auch in veränderter Form - für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 für den Fall jeder Zuwiderhandlung. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben - soweit nicht anders vereinbart - beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 

Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an »speicher5« zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

6.2.

Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

7. Gewährleistung

7.1.

»speicher5« verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

7.2.

Der Auftraggeber hat auffällige Reklamationen unverzüglich, jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistung durch »speicher5« schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 

7.3.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Umtausch der Leistung durch »speicher5« zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber »speicher5« alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. »speicher5« ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für »speicher5« mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. 

Die Beweislastumkehr zu Lasten von »speicher5« ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von dem Auftraggeber zu beweisen.

7.4.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolge- schadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Jeder Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

8. Haftung

8.1.

»speicher5« wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für »speicher5« erkennbare Risiken hinweisen. 

8.2.

»speicher5« haftet - soweit der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Beauftragte. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswidriger Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. 

8.3.

Jegliche Haftung von »speicher5« für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn »speicher5« seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet »speicher5« nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für anfällige Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. 

8.4.

Für Aufträge, die im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt »speicher5« gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die »speicher5« kein Auswahlverschulden trifft. »speicher5« tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern »speicher5« selbst Auftraggeber von Subunternehmen ist, tritt »speicher5« hiermit sämtliche »speicher5« zustehenden Gewährleistungs-, Schadens- ersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine Inanspruchnahme von »speicher5« zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 

8.5.

Mit der Freigabe von Arbeiten zur Produktion und Publikation durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung von »speicher5«. Die Freigabe obliegt generell dem Auftraggeber. Wird die Freigabe an »speicher5« delegiert, so beinhaltet dies eine Freistellung von der Haftung.

Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet »speicher5« nicht.

9. Gestaltungsfreiheit

9.1.

Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. »speicher5« erhält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

9.2.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an »speicher5« übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber »speicher5« von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

9.3.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann »speicher5« eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann »speicher5« auch 

Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10. Erfüllungsort

10.1.

Erfüllungsort für beide Teile ist Bremen als Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

10.2.

Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. 

10.3.

Gerichtsstand ist der Sitz von »speicher5«.

11. Änderungen und Ergänzungen

11.1.

Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder die gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Soweit dieser allgemeinen Vertrags- grundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacks- mustergesetzes. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

Bremen, Stand 01.10.2019

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